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Förderverein
der Charlie - Chaplin - Grundschule

Vorstand:

1. Vorsitzende:                     Frau Höppner
2. Vorsitzende:                     Frau Brötzmann

Kassenwärtin:                     Frau Klamt

Unser Förderverein - 2022

Die Firma ORCA GmbH mit Sitz in Pfaffenhofen blickt auf ein erfolgreiches Jahr zurück und unterstützt auch in diesem Jahr jene, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen.

Somit erhielt auch unsere Schule eine außerordentliche Spende.

Dafür haben Ricky Koenig und Roy Baranowski (beide waren ehemalige Schüler unserer Schule) gesorgt.

Die Schule bedankte sich mit einem Bild.

Darüber hat sich die Firma sehr gefreut.

Es wurde eingerahmt und hängt nun in der Buchhaltung der ORCA GmbH.

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Nächste Sitzung des Fördervereins:

      am  26. September 2023

      um    17:00 Uhr

      im MZR der Schule.

Der Förderverein der Charlie – Chaplin – Grundschule:

In den ersten sechs  Schuljahren an der Charlie – Chaplin - Grundschule wird die Entwicklung unserer Kinder entscheidend beeinflusst. Die Schule vermittelt Grundwissen, stillt Wissensdurst und schafft Selbstvertrauen zur eigenständigen Lösung von Aufgaben.

Der Förderverein soll die Charlie – Chaplin - Grundschule auf dem Weg zu einer modernen, freundlichen und leistungsfähigen Einrichtung begleiten, die den Anforderungen unserer Zeit gerecht wird und allen Kindern einen bestmöglichen Start in die weitere Ausbildung bietet.

Der Verein unterstützt die Schule dort, wo die Verpflichtung der Stadt als Schulträger aufhört oder die öffentlichen Mittel auf Grund leerer Kassen fehlen.

Der Förderverein  unterstützt

  • AGs

  • Veranstaltungen

  • Projekte

  • Teilnahme am Känguru - Wettbewerb

  • Klassenfahrten                                          und vieles mehr.

 

Jeder kann Mitglied im Förderverein werden und so mit seinem Mitgliedsbeitrag die Schule und ihre Schüler/innen unterstützen. Darüber hinaus bietet sich für alle Mitglieder die Möglichkeit aktiv an der Gestaltung der Schule und des Schullebens mit zu wirken.

Werden Sie Mitglied im Förderverein der Charlie – Chaplin - Grundschule e.V.

Eine Investition in die Zukunft unserer Kinder ist auch eine Investition in unsere eigene Zukunft!

Migliedsantrag

 

Förderverein der Charlie-Chaplin-Grundschule

Ich beantrage die Mitgliedschaft im
Förderverein der Charlie-Chaplin-Grundschule e.V.

Ich überweise den Jahresbetrag von derzeit 20, - € auf das Konto:


DEUTSCHE BANK

IBAN:  DE 42 100 708480 42624 1600

 

Der Beitritt wird gültig ab Zahlungseingang.

__________________________      Berlin, __________2023

  Unterschrift

Das ausgedruckte Formular bitte an den Förderverein der Charlie-Chaplin-Grundschule, Wilhelmsruher Damm 90-94, 13439 Berlin senden

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Druckversion:

Satzung
des Fördervereins der Charlie - Chaplin - Grundschule


§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr

1.) Der Verein führt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen "Förderverein der Charlie-Chaplin-Grundschule e.V.

2.) Sitz des Vereins ist Berlin.

3.) Das Geschäftsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.

§ 2
Zweck des Vereins

1.) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung

2.) Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Schüler*innen.

3.) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

- Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen für die Fächer Sport, Kunst, Theater etc. sowie zum Heranführen an altersgerechtes
  wissenschaftliches Arbeiten;
- Beschaffung von Lehrmitteln;
- Ausrichtung von schulischen Konzert-, Theater- oder Festveranstaltungen;
- Bildung von Ausschüssen zur Durchführung der Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen;
- Schularbeitsgruppen;
- Aufklärung über Missbrauch und Drogenmissbrauch.

§ 3
Selbstlosigkeit, Mittel, Finanzen

3.1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

3.2. Mittel des Vereins dürfen nur für die Satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden und Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
       Mitteln des Vereins.

3.3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.4. Geschäfte, über 1000, 00 € bedürfen eines schriftlichen Beschlusses des Gesamtvorstandes.

§ 4
Beiträge und Spenden
 
4.1. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

4.2. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes und gibt sich eine mindestens
       2-jährlich zu überprüfende Beitragsordnung.

4.3. Der Jahresbeitrag beträgt: 20, -- €    (geändert 2014).
 
§ 5
Mitgliedschaft

1.1. Ordentliches Mitglied ist, wer auf seinen schriftlichen Antrag hin vom Vorstand aufgenommen wird.

1.2. Außerordentliches Mitglied ist, wer als natürliche oder juristische Person als Fördermitglied durch schriftliche Bestätigung auf
       seinen Antrag hin aufgenommen wird.

1.3. Nur ordentliche Mitglieder sind stimmberechtigt.

1.4. Außerordentliche Mitgliedschaft kann auch als Ehrenmitgliedschaft durch den Vorstand verliehen werden.

2.)  Die Mitgliedschaft endet:

2.1. durch einfache schriftliche Anzeige des Austritts bei der Geschäftsstelle des Vereins zum ende des auf die Anzeige folgenden Monats.

2.2. durch den Tod bei natürlichen Personen

2.3. bei Konkurs oder Vergleichsantrag bei juristischen Personen

2.4. die Mitgliedschaft endet auch durch Ausschluss durch den Vorstand.
       Ausschluss durch den Vorstand ist möglich bei vereinsschädigendem Verhalten, diese wird auch dann angenommen, wenn Beiträge
       für mehr als 6 Monate nach schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von drei Wochen ausgeglichen werden.

§ 6
Organe des Vereins

      Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 7
Vorstand
 
7.1. Der Vorstand wird auf zwei Jahre durch einfache Mehrheit der Versammlung der anwesenden Mitglieder gewählt.

7.2. Beschlussfassungen werden durch einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder oder im schriftlichen Umlaufverfahren aller Mitglieder gefasst.
       Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

7.3. Die Vertretung des Vereins erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder, in der Regel durch die / den Vorsitzende/n und ein weiteres Vorstandsmitglied.

7.4. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist: Der / die Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r, Kassiererin, Schriftführer/in

§ 8
Beirat
 
Der Vorstand wählt mit einfacher Mehrheit einen Beirat:
Der Beirat kann aus 2 Personen bestehen, von denen eine der Schulleitung angehören muss.
Der Beirat ist zu allen Vorstandssitzungen einzuladen.

§ 9
Auflösung des Vereins und Satzungsänderung

9.1. Satzungsänderungen können nur mit 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst werden.

9.2. Satzungsänderungen, die vom Finanzamt im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit gefordert oder vom Registergericht zum Zweck
       ordnungsgemäßer Eintragung in das Vereinsregister verlangt werden, können von dem im Sinne des § 26 BGB oben bezeichneten
       Vorstand ohne erneute Befragung der Mitgliederversammlung selbständig vorgenommen werden.

9.3. Die Auflösung des Vereins ist durch Beschluss von 80 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder möglich.

9.4. Für den Fall der Auflösung oder Wegfall der Gemeinnützigkeit des Vereins fällt das dann ggf. bestehende Vereinsvermögen an den
       Träger der Charlie - Chaplin - Grundschule mit der Auflage, restliches Vermögen im Sinne der Satzung für Kinder der
       Charlie - Chaplin - Grundschule zu verwenden.


Berlin, __________________________________
              ( - Vorsitzende)





 

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Charlie-Chaplin Grundschule

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